Die betriebliche Altersversorgung ist mittlerweile zum festen Bestandteil der Gesamtvergütung für Mitarbeiter geworden. Arbeitgeber können durch gezielte Förderung in Form von Arbeitgeberzuschüssen die Mitarbeiterbindung – und gewinnung stärken. Die Möglichkeiten der Zuschussgewährung sind vielfältig und individuell gestaltbar. Rechtliche Rahmenbedingungen müssen aber zwingend eingehalten werden. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), welches seit 01.01.2018 in Kraft getreten ist, wurden erstmals auch verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse eingeführt.
Durch die Gesetzesreform wird die bAV für Arbeitnehmer attraktiver und für Arbeitgeber deutlich komplexer. Nur durch eine professionell erstellte und für jedes Unternehmen individualisierte Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung können künftig Haftungsrisiken minimiert und die Verwaltung vereinfacht werden. Hierbei werden die „Spielregeln“ zur bAV im Unternehmen festgelegt (Welche/r Anbieter, welche Tarife, welcher Durchführungsweg, wer erhält welche Zuschüsse, etc.). Das Risiko Zuschüsse aufgrund der neuen Gesetzgebung unter Umständen doppelt leisten zu müssen, wird eliminiert und klare Regeln geschaffen, die die Verwaltung der bAV deutlich erleichtern.